monitor NetFuchs schrieb am 8. September 2007 13:00
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> > > Tom9811 schrieb am 8. September 2007 12:57
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> > > > Das deutsche Eherecht.
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> > > 1) Wer sagt, dass der/die Fragende Deutsche(r) ist?
> > Ich. Hältst du eine Wette?
> Nein, ich wette grundsaetzlich nicht.
> Ich finde nur, dass Du, als Anwalt,
> nicht einfach so von Tatsachen ausgehen solltest.
Ich finde, dass ich das tun sollte. Sonst müsste ich nämlich etwa
jede Unterschrift zum Graphologen geben.
Auch das Gesetz macht das ständig, nennt man dann Vermutung.
Und schließlich machst du das ständig. Wenn du alles ständig
überprüfen würdest, kämst du nicht einmal mehr zum Botten.
Was das Ganze übrigens mit “Anwalt” zu tun hat, erschließt sich mir
auch bei nochmaligem und angestrengtem Nachdenken nicht. Mutmaßlich
dein Beitrag beruht das auf Vermutungen.
> > > 2) Wer sagt, dass die Bezeichnung “Frau” auch wirklich
> > > zur Bezeichnung einer “Ehe” bezeichnet wird?
> > Keine Ahnung. Ich sage indessen, dass die Bezeichnung “meine Frau”
> > zur Bezeichnung der Ehegattin verwendet wird.
> Halte dagegen, da ich einige hiesigen Lesben kenne,
> welche diese Bezeichnung durchaus verwendet.
Schön, Ich halte mich an die übliche Sprechweise. Das ist bei Sprache
nicht ganz abwegig.
Wenn du übrigens ein paar Lesben kennst, die zu Kaffeesatz
Krümelkuckuck sagen, ist das ebenfalls schön und interessiert mich
ebenso wenig.
> Kommt von der Tatsache, dass eine Ehe
> oder eheaehnliche Partnerschaft nicht moeglich ist/war
> und man diese Bezeichnung eben gerade deswegen verwendet.
Ah so. Da ich mich nicht in einer Ehe befinde, sage ich auch, “Meine
Frau” zu meiner Freundin. Oder kommt es auf die Möglichkeit an? Aber
wieso nur?
> Wie das in Deutschland aussieht weiss ich nicht,
Und deshalb vermutest du einfach mal, dass es sich um eine
Schweizerin handelt?
> aber ich persoenlich bin der Meinung, dass eine Frau
> ihre Partnerin nach einigen Jahren guten Gewissens
> als “meine Frau” bezeichnen darf,
Ich sprach von einem Verbot? Oder wie kommt schwubbidiwubbi da dieses
Modalverb in den Satz?
Ich stelle fest, dass du nun zum zweiten Mal einen Beitrag von mir
fälschst. Zunächst löschst du einfach das “meine” aus “meine Frau”
und nun sagst du, ich hätte behauptet, dass man das nicht dürfe.
Es kann sich natürlich auch einfach um einen Denkfehler bei dir
handeln.
> auch wenn
> dieser Begriff eher mit einer Ehe
> (die hier ja leider nicht moeglich ist)
> verbunden wird.
Ah, er wird doch eher damit verbunden. So, so, hatte ich nicht genau
das gesagt?
> > > 3) Das faellt eher unter LPartG, Artikel 1 ff.
> > Unter das LPartG fallen eher die Begriffe “Lebenspartnerinnen” oder
> > “Lebenspartner”
> s.o.
Oben hast du übrhaupt nichts zum LPartG gesagt. Der Verweis ist also
schon einmal fehlerhaft.
Und unter das LPartG fallen ausschließlich die von mir genannten
Begriffe. Es ist die Sache des Gesetzes, seine Begriffe zu definieren
und nicht die Sache irgendwelcher Lesben, die sich eie Privatsprache
angewöhnt haben.
> Allerdings ist die Diskussion so oder so Sinnlos,
> da vermutlich einfach der gemeinsame Account
> verwendet wurde und es sich um ein normales,
> dem Deutschen Eherecht konformes Paerchen handelt.
Du vermutest jetzt aber jede Menge.
> Ansonsten haette ich noch eine andere
> Vermutung wo Regenbogenfarben herkommen.
*Das* ist wirklich nahe liegend!