DANKE! (war: Re: Sammelklagen???) - Monitor-Schrott bei eBay-Powerauktion

monitort; 59 ZPO: Mehrere Personen können als Streitgenossen
> gemeinschaftlich
> klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des
> Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn sie aus
> demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grunde berechtigt oder
> verpflichtet sind.
>
> Beispiel: DaNick fährt gleichzeitig RufusJWB und mich mit seinem
> Kfz
> platt: Gleicher tatsächlicher Grund, Rufus und ich nehmen Nick ran.
> Gegenbeispiel: Wir kaufen beim selben Verkäufer zufällig den
> gleichen
> Schrott: Zwei tatsächlich und rechtl. unterschiedl. Dinge, die wohl
> eine Sammelklage in USA, nicht aber eine Streitgenossenschaft in
> Deutschland zuließen.
Na das ist doch endlich mal sowas wie ne Information! :-)))
Jemand wie ich (der immer - aber nur in der Vorlesung - mit den
Paragraphen auf Kriegsfuß stand), freut sich zum einen über die
sachliche Belehrung, aber auch darüber, daß man sowas rüber bringen
kann, ohne dabei zu flamen *freu*
Mehr von solchen Postings und das Forum wäre toll *träum*
OGS

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