Monitor ehemals Fernseher - Kostet bald auch das Telefon Rundfunkgeb…
>
> > Auch wenn viele hier das Gegenteil behaupten.
> > Wenn das Empfangsteil ordnungsgemäss ausgebaut ist und das Gerät
> > technisch nur noch als Monitor genutzt werden kann, hält man kein
> > Empfangsgerät mehr bereit. Punkt.
>
> Dann lies Dich mal richtig auf den GEZ-Seiten ein. Auch Punkt.
Bittesehr:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html:
>>>
Was bedeutet “zum Empfang bereithalten”?
Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn
der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr
Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle,
auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne,
Kabel, Satellit oder Digital) und ob Leistungen
öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
>>>
Ein Fernseher der durch _ordnungsgemässen_ Ausbau des Empfangsteils
nur noch als Monitor genutzt werden kann ist nicht ohne erheblichen
technischen Aufwand wieder zum Rundfunkempfang zu bewegen. Wenn neben
dran ein Receiver steht zahlst Du die Gebühr für den Receiver, nicht
für den Monitor ehemals Fernseher.